Wann? 02.12.2022 13:00 – 17:30 Uhr (4 Zeitstunden nach FAO)
Wo? Bürgerhaus im Stadtteilzentrum Bilk, Bachstraße 145, 40217 Düsseldorf
ReferentInnen: RAin Anna Magdalena Busl, Bonn; RA Lutz Eisel, Bochum; RA Dr. Jasper Prigge, Düsseldorf
Anfang Januar trat das neue Versammlungsgesetz NRW in Kraft – und damit zahlreiche Neuerungen, im öffentlich-rechlichen wie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird einerseits einen Überblick über diese versammlungsrechtlichen wie strafrechtlichen Neuerungen geben, andererseits diese im Kontext der „typischen“ strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit Versammlungen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, §§113, 114, 125 StGB ect.) diskutieren.
Dabei werden auch die ersten straf- bzw. versammlungsrechtlichen Erfahrungen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW einfließen.
In einem weiteren Teil sollen mögliche Verteidigungsansätze erörtert werden, auch im Hinblick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit einiger der neuen Normen.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein statt.
Kosten:
Mitglieder im RAV oder in der Strafverteidigervereinigung NRW: 90 €
Junge Mitglieder (KollegInnen in den ersten zwei Jahren der Zulassung): 60 €
Nichtmitglieder: 120 €
Junge Nichtmitglieder: 80€
Anmeldungen bitte bis 25.11.2022 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV.
Bitte verwenden Sie den folgenden Anmeldebogen: