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Modul 6
Verteidigung gegen die Vermögensabschöpfung

Termin vorauss. 46 KW

Foto von Pixabay (Pexels)

Zum 1. Juli 2017 ist – in Umsetzung der EU-Richtlinie ›über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union‹ (Richtlinie 2014/42/EU) – das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten; dabei wurde – wie vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2021 festgestellt wurde: zulässigerweise – die Zulässigkeit der selbständigen Einziehung von Taterträgen von der Verjährung der Erwerbstat entkoppelt und damit die Abschöpfung von Erträgen einer Tat auch für den Fall ermöglicht, dass die Erwerbstat wegen Verfolgungsverjährung nicht mehr verfolgt werden kann.

Unter dem Motto ›Verbrechen darf sich nicht lohnen‹ sollen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung maximiert werden.

Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat in Verfolgung dieses Zwecks den Anwendungsbereich der zuvor bereits vorhandenen Zugriffsmöglichkeiten des Staates auf Vermögenswerte seiner Bürger massiv erweitert und neue Abschöpfungsinstrumente (beispielsweise die faktisch zu einer Beweislastumkehr führende verurteilungsunabhängige Vermögensabschöpfung, die Möglichkeiten zur erweiterten und auch nachträglichen Vermögensabschöpfung sowie zur Einziehung nachträglich entdeckten Vermögens) geschaffen sowie das Bruttoprinzip dahingehend konkretisiert, dass das, was in Verbotenes investiert worden ist, unwiederbringlich verloren sein muss und das, was der Täter oder Teilnehmer willentlich und bewusst für die Begehung einer Straftat oder für ihre Vorbereitung aufwendet oder einsetzt, grundsätzlich weder ihm noch dem Drittbegünstigten bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mindernd zugutekommen darf.

Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden bringen das zur Verfügung stehende Instrumentarium der Vermögensabschöpfung seitdem in deutlich mehr Fällen und auch konsequenter zum Einsatz; inzwischen ist die Verteidigung immer häufiger und in nahezu allen Deliktsfeldern mit Maßnahmen zur Vermögensarrestierung beziehungsweise zur Vermögensabschöpfung konfrontiert. 

Das Modul hat das Ziel, den Teilnehmern einen Überblick über die derzeitigen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die zutreffende Bestimmung von Taterträgen beziehungsweise des Wertes von Taterträgen sowie den Instrumentarien zur vorläufigen Sicherung und zur endgültigen Abschöpfung zu verschaffen und Verteidigungsstrategien dagegen aufzuzeigen.

Der Vortragsteil ist aufgezeichnet; es besteht die Möglichkeit, während der Einspielung des Vortragsteils Fragen an den Referenten zu richten, die im Anschluss an die Einspielung beantwortet werden.

Referent: RA René Scheier, VBB Rechtsanwälte, Essen
René Scheier ist Rechtsanwalt der ausschließlich auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei VBB Rechtsanwälte in Essen. Er berät und vertritt Individualpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts; Schwerpunkte sind insbesondere das Vermögens-, Korruptions- und Kapitalmarktstrafrecht sowie die Koordination von und Verteidigung in Umfangsverfahren. Aktuell ist er Autor der 3. Aufl. des Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit einer Kommentierung der §§ 73 ff. StGB.