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Modul 4
Encrochat und IT-Forensik – Rechtliche und technische Verteidigungsansätze

Termin wird noch bekannt gegeben

Foto von Sora Shimazak (Pexels)

Die deutschen Strafverfolger haben einen wertvollen Datenschatz geliefert bekommen: Abgeschöpfte Chats eines Krypto-Anbieters sollen tiefe Einblicke in die organisierte Kriminalität bieten (https://www.lto.de/recht/justiz/j/encrochat-krypto-telefon-ueberwachung-daten-frankreich-deutschland-beweis-verwendung-verwertung-strafverfahren). Aber dürfen sie als Beweis vor Gericht verwendet werden?

Die Referenten erklären zunächst die technischen Grundlagen von Krypto-Chats im Speziellen und der IT-Forensik im Allgemeinen und beleuchten die denkbaren Szenarien des Zugriffs der Geheimdienste/Strafverfolger. Wie es in der Praxis technisch genau gelaufen ist, weiß man ja bekanntlich nicht, weil das bis heute ein französisches Staatsgeheimnis geblieben ist.

Danach wird die Problematik der Echtheit/Vollständigkeit der den Strafverfolgern überlassenen Daten erörtert. Wer garantiert eigentlich, dass deren Inhalt richtig ist? Wie kann die Verteidigung das effektiv kontrollieren?

Und nicht zuletzt wird die rechtliche Zulässigkeit der Übermittlung des ›Datenschatzes‹ und dessen Verwertung durch die deutsche Strafjustiz im Lichte der hierzu bereits ergangenen, rechtsstaatliche Bedenken schlichtweg ignorierenden Rechtsprechung kritisch beleuchtet und gefragt, ob es (noch) erfolgversprechende rechtliche Verteidigungsansätze gibt.

Jeder Referent trägt 45-60 Minuten vor. Anschließend jeweils 20 Minuten Zeit für Fragen und Diskussion. Die Veranstaltung ist ein Joint Venture von Strafverteidigervereinigung NRW und KAV.

Referenten: 
RA Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln
RA Jens Ferner, Alsdorf
RA Christian Lödden, Duisburg

Leitung des Moduls: RA Martin Schütz, Duisburg