Wann? 05.11.2022 10:00 – 18:30 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Wo? Auslandsgesellschaft.de.e.V., Steinstraße 48, 44147 Dortmund
Referenten: RA Peter Fahlbusch, Hannover; RA Johannes Palm, Dortmund
Die Bedeutung des Ausweisungsrechts für die Strafverteidigung hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Grund ist, dass das Ausweisungsrecht in den letzten Jahren erheblich verschärft worden ist. Auch im Abschiebungshaftrecht sind strafrechtliche Verurteilungen zu einem Haftgrund geworden. Dadurch ist eine noch stärkere Verzahnung von Migrations- und Strafrecht eingetreten. Die Fortbildung richtet sich an Fachanwälte für Migrationsrecht, die die Grundlagen in Ausweisungsverfahren und die Verzahnung mit den Aspekten der Strafverteidigung vertiefen sowie einen (ersten) Überblick über das Abschiebungshaftrecht und die hier bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten erhalten wollen. Sie richtet sich zudem an Fachanwälte für Strafrecht, die ihre Verteidigungsstrategien an drohende Ausweisungsverfahren anpassen wollen.
Teil Ausweisungsrecht – Rechtsanwalt Johannes Palm
I. Das verwaltungsrechtliche Ausweisungsverfahren:
Grundlagen des Ausweisungsrechts; Systematik der §§53-55 AufenthG; Rechtsprechung zur Spezial- und Generalprävention; einordnende Rechtsprechungsübersicht; prozessuale Grundlage; Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage?; Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 oder nach § 123 VwGO?; Antragsformulierung
II. Ausweisungsbezogene Strategien in der Strafverteidigung
- Die Entscheidung EUGH C-133/15 – Chavez-Vilchez u.a. und Strategien zur Glaubhaftmachung familiärer Bindung im Strafverfahren.
- Der Katalog des § 54 AufenthG mit Ausarbeitung der entsprechenden Straftatbestände. • Sonderprobleme (Betäubungsmitteldelikte, Sexualdelinquenz, Ausweisungsrechtliche Bewertung von strafrechtlichen Prognosegutachten und angepasste Verteidigungsstrategien)
III. Ausweisungsbezogene Strategien in der Strafvollstreckung
- § 456a StPO-Bedeutung, Einordung und Tragweite
- Grundlagen der ausweisungsrechtlichen Bewertung von strafgerichtlichen Bewährungsentscheidungen
- Ausweisungsbezogene Verteidigungstrategien in 2/3 Beschlüssen
- §§ 63, 64 StGB im Ausweisungsverfahren
- § 35 BtmG bei ausgewiesenen Strafgefangenen
Teil Abschiebungshaftrecht – Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Trennungsgebot sowie des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von „Dublin-Haft“ wegen fehlender Rechtsgrundlage im Jahre 2014 führten dazu, dass für einige Zeit nur wenige Menschen in Abschiebungshaft genommen wurden. Diese Zeiten sind vorbei: Bundesweit werden neue Haftanstalten gebaut – und die Inhaftierungszahlen steigen an. Leider fehlt es häufig an anwaltlicher Vertretung der Betroffenen. Mit der Fortbildung soll versucht werden, einen Überblick über das Abschiebungshaftrecht zu geben und Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Thematisiert werden u. a. Festnahme mit und ohne richterlichen Beschluss, Zulässigkeit von Haftanträgen, Verhalten im amtsgerichtlichen Anhörungsverfahren, Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Angesprochen werden sollen darüber hinaus Fragen des Vollzugs sowie die Möglichkeit, Schadensersatz bei rechtswidriger Freiheitsentziehung zu erhalten.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein statt.
Kosten:
Mitglieder im RAV oder in der Strafverteidigervereinigung NRW: 220 €
Junge Mitglieder (KollegInnen in den ersten zwei Jahren der Zulassung): 130 €
Nichtmitglieder: 300 €
Junge Nichtmitglieder: 180€
Anmeldungen bitte bis 27.10.2022 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV.
Bitte verwenden Sie den folgenden Anmeldebogen: