17. November 2023
Düsseldorf
14.00 – 17.30 Uhr
3 Zeitstunden nach § 15 FAO
Ort
MAXHAUS
Schulstraße 11
D-40213 Düsseldorf
Referenten
Dr. Lennart Fleckenstein, LL.M. (NYU) Richter am Landgericht, Düsseldorf
Anmeldung
Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich:
info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax. 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu dieses Anmeldeformular
Kosten
Mitglieder: 90 €
(Jungmitglieder in den ersten 2 Jahren nach Zulassung 60 €)
Nichtmitglieder: 120 €
Student/Referendar*innen: 80 €
Die Einziehung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Aktueller Stand und Perspektiven
Die Einziehung nach den §§ 73, 74 StGB hat seit der Novellierung 2017 wegen der zwingenden Anordnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei hat sich die gesetzgeberische Intention als nur bedingt praxistauglich erwiesen. Die ursprünglich seitens des Gesetzgebers angestrebte zweistufige Konzeption gilt zwischenzeitlich nur noch eingeschränkt.
Der Vortrag, der sich dem Thema aus dem Blickwinkel der Revision nähert, soll aufzeigen, wo aktuell die Schwerpunkte der Diskussion zwischen den Senaten liegen und Verteidigungsperspektiven aufzeigen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Tatertrag einerseits und Tatobjekt/Tatmittel andererseits und die sich daraus ergebenden Konsequenzen haben eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.
„RiLG Dr. Fleckenstein ist Beisitzer einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Düsseldorf und Lehrbeauftragter an der HHU Düsseldorf. Er ist Autor diverser Veröffentlichungen zum Recht der Einziehung, u.a. als Co-Kommentator der §§ 73 ff. StGB im StGB-Kommentar von Matt/Renzikowski, und Mitglied der derzeit tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung.“