Veranstaltungen

Verteidigung gegen den Notfallkoffer

!!! VERLEGT auf den 24.06.2020 !!!

Am 13.05.2020 24.06.2020 findet die diesjährige Mitgliederversammlung wie gewohnt in der Philharmonie in Essen statt. findet nur die Fortbildung statt! Die Mitgliederversammlung kann an diesem Tag nicht durchgeführt werden, da wir die Zahl der Teilnehmer nicht beschränken können.

Die Fortbildungsveranstaltung, die für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW kostenlos ist, findet aber in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr statt.

Die Teilnehmerzahl ist aber wegen der Coronaschutzverordnung auf maximal 22 Teilnehmer beschränkt.

Eine Bitte daher: Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei. Wer sich angemeldet hat und kurzfristig nicht kann, wird gebeten, dies unbedingt mitzuteilen, damit die beschränkte Anzahl von Teilnehmern auch ausgeschöpft werden kann.

Fortbildungsveranstaltung am 24.6.2020

Notfallkoffer: Verteidigung gegen formular- und blaupausengestützte Verhandlungsleitung“

Referent: Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg

Zeit: 13.5.2020 24.06.2020, 15:00 – 18:00Uhr

(2,5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO)

Ort: Philharmonie, Huyssenallee 53, Essen

Teilnehmerbeitrag: für Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder 100 €

Manchen Richterpersönlichkeiten gelingt der angemessene Umgang mit ihrer Verhandlungsmacht. Manche meinen in ihrer Hilflosigkeit gegen vermeintlich „zu viel“ Verteidigung zu Blaupausen aus szenisch aufbereiteten Regieanweisungen greifen zu müssen, die ihnen z.B. in vier Brevieren angeboten werden:

– Föhrig, Kleines Strafrichterbrevier, 2. Aufl. 2013
– Breidling, Notfallkoffer, unveröffentlichtes Vortragsskript
– Heinrich, Konfliktverteidigung im Strafprozess, 1. Aufl. 2013, 2. A. 2017
– Artkämper, Die „gestörte“ Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017

Treffen wir in der Verteidigung auf solche Richterpersönlichkeiten, die sich für die Verhandlungsleitung an Formularsammlungen zur Einhegung und Begrenzung von Verteidigung orientieren, suchen wir reflexhaft nach dem richtigen Gegenmittel. Handlungskompetenz bedeutet dann, dass wir schlaue Anträge haben, um uns dagegen zur Wehr zu setzen.  Das könnte man -vielleicht als Kontrapunkt zur Philosophie der Strafverteidigung- im Sinne einer Mechanik der Strafverteidigung verstehen. Der Richter dreht den Schalter A, um Strafverteidigung zu verhindern. Und ich suche nach dem Knopf B, um das gedachte Räderwerk des Strafprozesses in eine günstigere Richtung zu bewegen.

Die Veranstaltung beschreibt anhand praktischer Fälle das Symptom, entlarvt in konkreten Beispielen die hinter den vier Handlungsanleitungen versteckten Konzepte und diskutiert Ansätze zum Umgang, zur Gegenwehr und zur Überwindung der aus den Brevieren abgekupferten Strategien einer aus den Fugen des konkreten Strafprozesses geratenen Verhandlungsleitung.

Referent: Dr. Bernd Wagner war bis 1997 Professor an der Universität Bremen. Er ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124 und doziert und publiziert umfangreich zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen.