Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich ein zur Veranstaltung:
„Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen“
Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt in Hannover
Zeit: 3.7.2020, 14:00 – 19:30 Uhr
(5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Strafrecht und/oder Migrationsrecht)
Ort: NH Hotel Dortmund, Königswall 1 (unmittelbar neben dem Hauptbahnhof)
Teilnehmerbeitrag:
100 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung
125 € für Nichtmitglieder
Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider sind die vielfach erfolgversprechenden Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt oder werden nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht handhabbar zu machen und die Verteidigungsmöglichkeiten deutlich zu machen.
Geplante Themen u.a.:
– §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG
-Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
-Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung
-passloser Aufenthalt
– „Residenzpflichtverstöße“
– „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung
– „Scheinehe und –vaterschaft“
– u.v.m.
Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), ist bundesweit vor allem in Abschiebungshaftverfahren und Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Aus seiner umfangreiche Vortrags- und Fortbildungstätigkeit ist er uns als hervorragender und spannender Referent bekannt. Er publiziert regelmäßig, u.a. als Autor im Nomos Handkommentar Ausländerrecht.