28. Juni 2024
BONN
13.30 – 18.00 Uhr
4 Stunden zzgl. 30 Minuten Pause
Ort
Universitätsclub Bonn
Konviktstraße 9
D-53113 Bonn
Referent
Dipl.-Rechtspfleger Jochen Volpert, Bezirksrevisor beim Landgericht Düsseldorf
Anmeldung
Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich:
info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax. 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu dieses Anmeldeformular
Kosten
Mitglieder: für Mitglieder und Kanzleimitarbeiter*innen unserer Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos.
Nichtmitglieder: 75 €
Pflicht- und Wahlverteidigergebühren
Seminar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie herzlich zu einer Fortbildungsveranstaltung für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sowie für Rechtsanwaltsfachangestellte ein.
Themenüberblick
- Ausgewählte Gebühren- und Auslagenfragestellungen (Grund- und Verfahrensgebühr, Terminsgebühren, geplatzter Termin, Zuschläge, zusätzliche Verfahrensgebühren VV 4141 ff. einschl. Gebühr bei Einziehung oder verwandten Maßnahmen VV 4142)
- Zeugenbeistand: Einzeltätigkeit oder Vollvertretung und weitergehende Vergütungsansprüche?
- Terminsvertreter: Einzeltätigkeit oder Vollvertretung und Verzicht auf Mehrkosten?
- Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Staatskasse, § 464b StPO (Verfahren, Erstattungsumfang, mehrere Rechtsanwälte, Reiskostenerstattung, Teilfreispruch)
- Abtretung des Erstattungsanspruchs notwendige Auslagen (§ 43 RVG)
- Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse und Vorschuss, §§ 47, 55 RVG
- Verhältnis zwischen Wahl- und Pflichtverteidigergebühren (§§ 52, 53 RVG) sowie notwendigen Auslagen und Pflichtverteidigervergütung
- Anrechnung von Zahlungen bei gerichtlicher Bestellung/Beiordnung (§ 58 Abs. 3 RVG)
- Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse (u. a. bei Verfahrensverbindung, § 48 Abs. 6RVG)
- Ggf. weitere aktuelle Fragestellungen
Aus der Erfahrung früherer Veranstaltungen mit unserem Referenten wissen wir, dass die qualitativ sehr gute Fortbildung sich innerhalb kürzester Zeit wirtschaftlich rechnet und in Zukunft das Verschenken von Gebühren vermieden wird. Die Veranstaltung ist sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger konzipiert. Bei dieser Fortbildung ist es leider nicht möglich eine FAO-Bescheinigung zu erhalten.